Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heavenly Weddings

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines und Geltungsbereich 

I.I Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vereinbarungen, Willenserklärungen, Verträge, Rechtsgeschäfte und rechts ähnliche Geschäfte des Unternehmens Heavenly Weddings:

Nadja Thoma, Geistingerstraße 39, 53773 Hennef (im folgenden ,,Einzelunternehmen“ oder ,,Heavenly Weddings“)

I.II Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Heavenly Weddings und den Vertragspartnern (im folgenden ,,Auftraggeber“) ohne, dass darauf ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.

II. Datenschutz 

II.I Heavenly Weddings speichert die personenbezogenen Daten nur für den Vertraglich festgehaltenen Zeitraum. Heavenly Weddings verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages personenbezogene Daten und Informationen Vertraulich zu behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weiterzugeben. 

II.II Es werden ausschließlich die vom Kunden angegebenen Daten erfasst und nach Vertragsende auf Wunsch des Kunden gelöscht.

II.III berechtigte Ausnahmen: Die Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nach Absprache mit den Auftraggebern nur im Bereich des vertraglichen Minimums um Angebote und Kontaktaufnahmen (für/zum Auftraggeber) zur Vertragserfüllung zu erleichtern.

III. Vertrag und Leistungen

III.I Vertragliche Änderungen bedürfen der Textform und sind nur gültig durch Zustimmung beider Parteien.

III.II Angebote sind frei bleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

III.III Der Umfang der Leistung bezieht sich auf die Planung und Koordination aller im Angebot aufgelisteten Hochzeitsvorbereitungen. Abschließend mit ausführlicher Übergabe für Auftraggeber,  Dienstleister und ggf. Servicepersonal. Nach Absprache findet ein Abschlussgespräch zur Übergabe der Planungsleistung mit den Auftraggebern statt.

III.IV Sobald die Betreuung am Tag vor Ort und Arbeiten, die im Vertrag vereinbarten Planungsleistungen überschreiten, werden diese über die im Angebot enthaltenen Zusatzleistungen abgerechnet.

III.V Sofern Heavenly Weddings mit der Suche nach einer geeigneten Location beauftragt wurde, werden vorab die Kriterien zur Location festgelegt.

III.VI Heavenly Weddings verpflichtet sich nach Zahlungseingang umgehend mit der Suche nach einer geeigneten Location zu beginnen und diese den Auftraggebern vorzustellen. Sollten sich im Laufe der Planung die Kriterien hinsichtlich der Location ändern müssen diese gesondert vergütet werden und in Textform festgehalten werden.

III.VII Im Falle einer Verschiebung oder Neuplanung des Events auf Wunsch der Auftraggeber oder durch höhere Gewalt (z.B. Starke Umwelteinflüsse, Covid-19 Pandemie oder vergleichbare Ereignisse) könnten neue Preise der Firma gelten, sofern der neue Termin in einen Zeitraum fällt, wo die Firma üblicherweise seine Preise erhöht.

IV. Vertragsanpassung, Verschiebung und höhere Gewalt

IV.I Im Falle höherer Gewalt sind die vertraglichen Pflichten der hiervon betroffenen Parteien für die Dauer und den Umfang, der durch die jeweiligen, von außen eingetretenen Ereignisse auszusetzen. Im Falle höhere Gewalt gelten: Naturkatastrophen (wie beispielsweise Sturm, Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben) Beeinträchtigung im Gesundheitsbereich (wie beispielsweise Seuchen, Pandemie, Epidemie, Endemie) Akte terroristischer Gewalt, Unruhen, Arbeitskämpfe oder kriegerische Auseinandersetzungen.

IV.II Diese Klausel gilt auch in Fällen von behördlichen Einschränkungen, die eine Durchführung der Planung oder Veranstaltung des Events unmöglich machen. Eine tatsächliche Unmöglichkeit liegt nicht vor, wenn den Auftraggebern zugemutet werden kann, ihre Veranstaltung den gesetzlichen Bedingungen anzupassen und in diesem Rahmen ihre Veranstaltung stattfinden zu lassen. Bei einer Verschiebung, sind bereits getätigte Buchungen aufseiten des Auftragnehmers zu berücksichtigen.

IV.III Wenn nach dieser Klausel Vertragspflichten ausgesetzt wurden, verpflichten sich beide Parteien, den Vertrag wieder so anzupassen welcher dem ursprünglichen Vertrag am nächsten kommt.

IV.IV Der Auftraggeber verpflichtet sich durch die Verzögerung den entstandenen Mehraufwand für Heavenly Weddings entsprechend zu ersetzten.  

IV.V Sollten Termine in einen Zeitraum fallen, wo die Firma eine übliche Preiserhöhung vornimmt und Neukunden einen höheren Preis zahlen, stimmen die Auftraggeber zu, diese Differenz zu übernehmen und nachzuzahlen. 

IV.VI Heavenly Weddings verpflichtet sich alle bereits beauftragten Drittunternehmer über eine tatsächliche Unmöglichkeit in Kenntnis zu setzten.  

V. Stornierung und Vertragsauflösung 

V.I Die Auftraggeber haben jederzeit das Recht den Vertrag  zu stornieren . Die Folgen und die Stornierung richten sich nach den jeweiligen geschlossenen Abmachungen.

V.II Im Falle einer Stornierung bleiben die zur Planung und Durchführung der Hochzeit geschlossenen Verträge mit Dritten unberührt. Es liegt in der Verantwortung der Auftraggeber die Verträge mit Dritten erneut zu prüfen, ggf. zu stornieren oder die Verträge ändern zu lassen. Heavenly Weddings ist nicht dazu verpflichtet, bereits gebuchte Dienstleister über eine Stornierung in Kenntnis zu setzten.

V.III Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben durch eine Stornierung unberührt.

V.IV Alle bis zur Stornierung erbrachten Leistungen muss der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert an das Unternehmen zahlen, die Gesamtsumme wird über eine schriftliche Textform festgehalten. Sollten bereits bestellte Artikel durch Drittanbieter keine Rückerstattung gewährleisten, so müssen die vom Auftraggeber gezahlt werden. Heavenly Weddings übernimmt keine kosten bei einer Stornierung an Drittanbieter.

V.V Im Falle einer Stornierung gelten folgende Honorare: 

  • bis 10 Monate vor dem Datum der Hochzeit sind 30% der Gesamtsumme zu zahlen
  • bis 6 Monate vor dem Datum der Hochzeit sind 50% der Gesamtsumme zu zahlen 
  • bis 3 Monate vor dem Datum der Hochzeit sind 80% der Gesamtsumme zu zahlen
  • alle Stornierungen innerhalb der letzten 3 Monaten vor dem Datum der Hochzeit sind mit 100% der Gesamtsumme zu zahlen

Sollten die Auftraggeber der Meinung sein, dass die Kosten nicht mit dem Aufwand zum Zeitpunkt der Kündigung übereinstimmen, so liegen diese in der Beweispflicht. Sollte zum Zeitpunkt der Kündigung mehr geleistet worden sein als zu diesem Zeitpunkt üblich ist, liegt der Auftragnehmer in der Beweispflicht und darf diesen Mehraufwand in Rechnung stellen.

V.VI Heavenly Weddings sendet im Falle einer Stornierung des Vertrages eine Endabrechnung mit den bereits geleisteten Planungsschritten und den Daten bereits gebuchter Dienstleister innerhalb 7 Tage nach Stornierung an die Auftraggeber.

VI. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber 

VI.I Um eine reibungslose und ordnungsgemäße Planungsleistung erbringen zu können, gehört es zu den Pflichten der Auftraggeber, Heavenly Weddings umgehend und rechtzeitig über neue Informationen, Änderungen, Zustimmungen und Buchungen zu benachrichtigen. Die Auftraggeber verpflichten sich, das Unternehmen umgehend über eigenständige Planung, Buchung oder Änderungen mit Drittanbieter in Kenntnis zu setzten. 

VI.II Die Auftraggeber sind im Falle einer Verspäteten in Kenntnissetzung und die dadurch entstehenden Zusatzkosten verpflichtet diese zuzahlen. Die vom Auftraggeber entstandene Verzögerung dadurch sind nicht vom Unternehmen zu vertreten.

VII. Assistenten, Vertretung und Unterkunft 

VII.I Heavenly Weddings hat das Recht auf eine Vertretung am Tage Ihres Events, wenn sie unter besonderen Umständen (wie z.B. Krankheit) nicht in der Lage ist vor Ort zu sein. Sie ist verpflichtet dazu einen gleichwertigen Ersatz für die Auftraggeber zur Verfügung zustellen, diese Person muss ausführlich über alles Relevante in Kenntnis gesetzt werden. Heavenly Weddings muss am Tage der Veranstaltung telefonisch erreichbar sein.

VII.II Sollten bestimmte Planungsphasen oder sogar am Tag der Veranstaltung, Heavenly Weddings der Meinung sein einen Assistenten zu benötigen, der nicht konkret auf Wunsch der Auftraggeber angefordert wurde, so übernimmt das Unternehmen eigenständig die Verantwortung und übernimmt die eventuell dadurch entstandenen Kosten. Die  Assistenten verpflichten sich ebenfalls mit Informationen und Daten der Auftraggeber vertraulich umzugehen und diese niemals an Dritte weiter zugeben. 

VII.III Sollte die Auftraggeber für den Tag der Hochzeit oder in verschiedenen Planungsphasen  ausdrücklich nach einen Assistenten verlangen und die Firma damit beauftragen, so müssen die Auftraggeber diese zusätzlichen kosten übernehmen.

VII.IV Sollte der Veranstaltungsort die vertraglich vereinbarten 50 km von Hennef überschreiten, so wird ein Kilometergeld von zusätzlichen 0,60 € /km in Rechnung gestellt.

Sollte der Veranstaltungsort mehr als 80 km von Hennef entfernt sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet eine Unterkunft für Heavenly Weddings zur Verfügung zu stellen. Die Unterkunft sollte nach Möglichkeit in der nähe des Veranstaltungsortes liegen und einen Parkplatz besitzen. Die Unterkunft darf von den Auftraggebern selbst bestimmt werden oder bei Heavenly Weddings mit Budget Absprache in Auftrag gegeben werden. Sollte für den Tag der Veranstaltung ein Assistent angefordert werden, ist die Unterkunft ebenfalls zu übernehmen.

VIII. Beauftragung Dritter

VIII.I Die Auftraggeber bevollmächtigen Heavenly Weddings, mit Unterzeichnen des Vertrages, unverbindliche Angebote von Dritten einzuholen, die jeweilige Dienstleistung zu planen und die Ausführung der Dienstleistung für den Tag der Hochzeit zu planen und zu koordinieren. 

VIII.II Heavenly Weddings hat nicht das Recht eigenständig Verträge abzuschließen. Verträge mit den Auftraggebern sind nur dann gültig, wenn diese selbst unterschrieben wurden. 

VIII.II Heavenly Weddings ist ausschließlich für die Vermittlung zuständig und kann nicht haftbar oder verantwortlich  für Schlechtarbeit, Verspätung oder Leistungsstörung im Zusammenhang der Dienstleistung durch Fremdleistung gemacht werden.

IX. Vermietung 

IX.I Sofern die Auftraggeber, Mietgegenstände von Heavenly Weddings in Anspruch nehmen, verpflichten sie sich, mit diesen Gegenständen sorgfältig umzugehen (dies gilt auch für die Gäste der Veranstaltung) und für eine artgerechte Lagerung zu sorgen. Sollten dennoch Schäden entstehen, so müssen diese von den Auftraggebern übernommen werden.

X. Schutzrechte

X.I Alle Leistungen von Heavenly Weddings bleiben ihr geistiges Eigentum und durch die vertraglich vereinbarte Zahlung erhalten die Auftraggeber für den angegebenen Zeitraum und den besprochenen Zweck das Recht diese in Anspruch zu nehmen.

X.II Die Auftraggeber sind verpflichtet, die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen durch Dritte, eigenständig auf eventuell Urheberrechtliche oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Dabei wird Heavenly Weddings im Falle einer Rechtsverletzung durch Dritte von der Inanspruchnahme befreit. 

XI. Textform

XI.I Alle Änderungen, Verabredungen und Ergänzungen müssen als Textform festgehalten werden und können nicht durch mündliche Absprachen festgehalten werden. 

XII. Schlussbestimmungen 

XII.I Salvatorische Klausel :

Sobald Bedingungen der oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam werden oder sind, bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Unwirksame Bedingungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

XIII. Haftung 

XIII.I Heavenly Weddings, deren Assistenten oder gesetzliche Vertreter haftet nur im Falle, dass vorsätzlich oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und der Ersatz durch Vermögens- oder Folgeschäden, Zinsverlust, erzielten Ersparnissen oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.